„Habe acht auf dich selbst und auf die Lehre!“

Die biblische Arbeitsweise eines Lehrers
    a) Zuerst hat der neutestamentliche Lehrer das Wort der Heiligen Schrift sehr genau zu kennen. Denn mit dem Stand der Lehrer steht oder fällt eine Gemeinde im Neuen Testament.
    b) Für den Lehrer haben die geschriebenen Aussagen im Worte der Heiligen Schrift den absoluten Vorrang.
    c) Erst danach folgt die Ordnung der Exegese, die sich aber beweisbar streng an das Schriftwort zu halten hat.
    d) Fehlt es teilweise oder ganz am Inhalt der Punkte a-c, so ist die Grundlage eine menschliche
Meinung. Eine solche menschliche Meinung darf nur dort auftreten, wo die Punkte b-c nicht möglich sind, aufgelichtet und ausgelegt zu werden.
Wie der Lehrer das Wort Gottes zu verstehen hat

1. Bei der Untersuchung einer Schriftstelle hat auch durchleuchtet zu werden, ob ähnliche oder anderslautende Mitteilungen in der Bibel vorhanden sind. In jedem Fall gilt die Aussage des Wortes Gottes vor jeder gemeindlichen Gewohnheit und Lehrtradition. Dabei ist es gleich, um welche es sich auch handeln mag.
2. Wird in einer Gemeinde oder Denominations-Richtung eine Lehre vertreten, die nicht im Worte Gottes vorhanden ist, so ist weitgehend das Menschliche vor das Wort Gottes gestellt worden. Die Heilige Schrift sollte für uns alleinige Autorität sein und bleiben. Wie sehr gefährlich ist es doch, gutgemeinte Ansichten zu vertreten! Viel ärger ist es aber, wenn verlangt wird, daß andere Glaubensgeschwister diese Ansichten mit übernehmen und zu erfüllen haben. Ganz schnell befindet man sich dann auf dem Boden des Gesetzes.
An dieser Stelle wird darauf aufmerksam gemacht, daß Israel zur Zeit Jesu mehr als 600 Rei-
nigungsvorschriften besaß, die nicht in der Heiligen Schrift standen. Das Gesetz mit den zehn Geboten, welche Gott ihnen gab, vermochten sie nicht zu halten; aber 600 eigene Gebote, die der Herr nicht gefordert hatte, wollte man zusätzlich erfüllen.
3. Soweit es sich um neutestamentliche Lehren handelt, die beschrieben stehen, mag es wohl noch einfach sein. Sind aber die Lehren aus der Schrift über die Auslegung zu erhalten, wird es viel schwerer. Darum sollte man nie notwendige Erkenntnisse, welche in einer Gemeinde eingeführt werden, zu einer Lehre machen.
Heute soll ein Thema angesprochen werden, das ebenso in unseren behandelten Artikel gehört.
Es ist die Frage : „Darf ein Kind Gottes am Brotbrechen teilnehmen, welches noch nicht getauft ist?“
Weil die Ansichten über diese Frage sehr unterschiedlich sind, darf an dieser Stelle ein klärendes Wort gesagt werden. Vorab wird unterstrichen, daß eine diesbezügliche Lehrmitteilung in der Bibel fehlt. Demzufolge gehen wir schrittweise vor.

    A) Wenn in der Heiligen Schrift eine Lehre nicht beschrieben ist, dann ist diese für uns auch
nicht verbindlich. Wir haben kein Recht, Lehren aufzustellen, weil wir meinen, Gott hätte diese Mitteilung in der Bibel vergessen.

    B) Es gibt eine lehrenhafte Basis in der Schrift, die auch Gültigkeit hat, obgleich buchstabenhafte Zusammenhänge dafür fehlen. Nicht aber hat der Mensch das Recht, in eigener Sache solche Lehrsätze durch persönliche Meinungen ins Leben zu rufen.
   

    C) Was berechtigt ein Gotteskind, am Brotbrechen teilzunehmen?
Bei einer diesbezüglichen Untersuchung der Schrift kommen wir zum Ergebnis, daß die Grundlage dafür allein in einer bestehenden Gotteskindschaft liegt. Die Rettung der Seele steht vom Opfer her mit den Blutsbanden Christi in engster Verbindung. Bessere Verbundenheit zu Gott als die durch den Christus gibt es nicht!
Es muß an dieser Stelle nicht besonders darauf hingewiesen werden, daß eine Teilnahme wegen Unwürdigkeit (1. Kor. 11,29) verweigert werden muß, sobald ein Glied am Leibe Christi in einer örtlichen Gemeinde in bestimmter Sünde lebt.
   Demzufolge ist jeder Errettete berechtigt, in einer Gemeinde des Herrn am Erinnerungsmahl Seines Todes teilzunehmen. Dies ist rechtmäßig, wenn eine Wiedergeburt vorliegt und der Wandel in Christo keinen Grund für eine Rückstellung darstellt. Vielmehr sollte in einer Gemeinde großer Wert darauf gelegt werden, daß die Verkündigung Seines Todes nicht von solchen unterlassen wird, deren Herz sie verurteilt (1. Joh. 3,20). Auch gibt es solche, die vom Feind belogen werden, indem der Bösewicht ihnen ins Ohr flüstert, sie hätten erst eine größere Heiligungsstufe zu erlangen.
   

    D) Was beinhaltet die biblische Taufe für den Erretteten?
Die schriftgemäße Taufe (tauchen) ist das zeugnishafte Bekenntnis nach der Bekehrung (mit Christus gestorben – Röm. 6,8), nunmehr auch in der Taufe mit Christus begraben zu sein (Kol. 2,12). Die Heilige Schrift lehrt sowohl an unserem Herrn als auch an uns: zuerst sterben, um danach begraben zu werden. Daher lehrt die Bibel keine Augustinus-Taufe für Kleinkinder, wonach diese beerdigt werden, bevor sie mit dem Christus gestorben sind. An unserem Herrn Jesus erkennen wir den Willen und die Ordnung Gottes sehr genau. Eine Umkehrung der gottgegebenen Dinge (beerdigen bevor man gestorben ist), halten wir für äußert pietätlos. Die Wassertaufe des Neuen Testaments unterhält keine direkten Beziehungen zur Ewigkeit, sondern ist von der Schrift her eine wichtige Glaubens- und Geisteshandlung, die den Wandel und unser Zeugnis im Diesseits betrifft. Eine Sakramentallehre kennt die Heilige Schrift auch nicht in der uns bekannten Glaubenstaufe.
Was aber den Zeitpunkt der Taufe betrifft, so lehrt die Bibel z.B. in Apg. 2,4: „Die nun sein Wort aufnahmen, wurden getauft“. Daheraus erkennen wir in der urgemeindlichen Handhabung, daß die Taufe in die Zeit der Wortaufnahme (Bekehrung) gehört. Wir leiten die Ausübung der Taufe für uns von damals ab. Eine besondere Weisung dafür im Neuen Testament gibt es aber nicht.
Beachten wir bei der urgemeindlichen damaligen Taufe auch den Ort des Vorderen Orients, wo man zu jeder Jahreszeit am Jordan taufen konnte. Denken wir nun an Alaska, wo auch Eskimos zum Glauben kommen. Da ist kein warmer Jordan und schon gar keine Wanne als Baptisterium. Wollte diesen Erretteten jemand die „Verkündigung des Todes Jesu“ verwehren? Zwar wohnen wir nicht am Nordpol, doch besitzen wir längst nicht die äußere Freiheit und Möglichkeit einer Taufabwicklung wie in Israel.   

   E) Die Pflicht der Gemeinden zur Verkündigung der Taufe
Unter dem Motto: “ Wie sag ich’s meinem Kinde?“ soll hier kurz auf die Weitergabe der Lehren des Neuen Testaments hingewiesen sein. Auch dann, wenn wir wissen, daß die Taufe dem Willen unseres Herrn völlig entspricht, sind die Grundlagen des Neuen Testaments einzuhalten. Zu diesem Vorgang gehören die Freiwilligkeit oder „Freiheit der Kinder Gottes“. Es ist weit besser, im Hinblick auf die Freiheit der Kinder Gottes, jemand ungetauft zu lassen, als jemand „gezwungen“ zu taufen; dabei aber das neutestamentliche „Gesetz der Freiheit“ (Jak. 2,12) zu verletzen.
Wie aber soll den Gläubigen in der schriftgemäßen Art und Weise die vom Herrn erwartete Taufe verständlich gemacht und nahegebracht werden? Es muß ihnen bereits in den Verkündigungen (auch dann, wenn keine Taufe gerade stattfindet) die Lehre des Wortes von der Taufe dargelegt werden. Insbesondere soll auf zwei Punkte hingewiesen sein:
   1. Die Taufe ist ein Gehorsamsschritt gegenüber dem Herrn.
   2. Wer mit Christus gestorben, aber nicht beerdigt worden ist, verbreitet einen widerlichen Verwesungsgeruch gegen Chri-
stus und die Seinen.
Ganz klar soll hier gesagt sein, die Tauflehre gehört zum gemeindlichen Verkündigungsstoff.

   F) Wie Gott die biblische Taufe an uns sieht
Inzwischen konnten wir aus den bisherigen Ausführungen entnehmen, was die Bibel an Gewicht in die Taufe hineingelegt hat. Dabei geht es auch dem Schreiber nur darum, auszulegen, was geschrieben steht. Danach sehen wir Christus als den Erstling (der gestorben war), in der Auferstehung (l.Kor. 15,20-21). Somit sind wir die Zweitlinge, die an Seinem Tod teilgenommen haben und an Seiner Auferstehung teilhaben werden. Wir sehen also, daß die „inneren und tieferen Ordnungen“ des Christus „TOD UND AUFERSTEHUNG“ sind. Oder anders ausgedrückt sehen wir in der Auferstehung die Überwindung des Todes.
Jetzt besehen wir Römer 6,3-4, wo wir „in“ oder „auf Seinen Tod“ getauft worden sind. An dieser Stelle kommt die Frage auf: Was ist mit einem Wiedergeborenen bei der Ankunft des Herrn, der nicht getauft ist? Antwort: Dieser Wiedergeborene wird genauso in Herrlichkeit verwandelt wie jene, die getauft sind! Allein mit dem Herrn
gestorben zu sein, garantiert unsere Auferstehung. Dennoch erwähnt Paulus in Röm. 6,4 die Taufe. Was hat die Taufe mit Sterben und Auferstehen zu tun? In 1. Kor. 15,23 heißt es: „Ein jeder aber in seiner eigenen Ordnung“. So, wie die himmlischen Dinge der Auferstehung sich in gottgewollter Ordnung vollziehen, so ist es ebenso beim Tod unseres Leibes, nämlich, daß er begraben werde; auch dieser Teil ist Ordnung Gottes. Während also das Sterben und die Auferstehung „innere Ordnungen“ sind, handelt es sich bei der Wassertaufe um die „ÄUSSERE ORDNUNG“. „Denn Gott ist nicht ein Gott der Unordnung.“ (1. Kor. 14,33) Das ist der Grund dafür, daß die letzte Handlung auf Erden in der Ordnung Gottes die Taufe (das Begrabensein) ist. Dafür finden wir die Bestätigung in Kol. 2,12. Da wird „begraben in der Taufe“ in der „Mitauferwekkung“ verbunden! So sieht also Gott die Taufe als eine biblische Ordnung unseres „äußeren“ Bereiches an. Gesegnet ist jeder, der sich der Ordnung Gottes unterstellt. Nicht getauft sein ist demnach eine persönlich gehaltene Unordnung.

    G) Haben wir ein Recht, wegen fehlender Taufe das Mahl zu verweigern?
Mit absoluter Sicherheit können wir hier: NEIN sagen. Würde der
Herr andere Gedanken als die dargelegten Ausführungen haben, hätte dieses uns Sein Wort mitgeteilt. Niemals kann eine fehlende Taufe eines Kindes Gottes ärger sein, um dadurch dem Erretter Jesus Christus das IHM-GEHÖRENDE vorzuenthalten. Sind wir etwa größer als ER? Ist Sein letzter und innigster Wunsch an die Seinen: „Dies tut zu meinem Gedächtnis“ (1. Kor. 11,24b) weniger wert als die das Äußere des Erretteten betreffende, der Taufe? Wer will das überhaupt verantworten: „Die Verkündigung Seines Todes“ (1. Kor. 11,26), unserem Gott nicht zu bringen? Wie viele tausend „innere“ Sünden sieht der Herr an den Seinen täglich, worüber die Heilige Schrift deutlich redet. Und an einer „äußeren Unordnung“, worüber das Wort Gottes nicht redet, will man den Herrn Jesus „bestrafen“, daß Er von diesem Erretteten Seine Ehre nicht empfängt?

Beachten wir hier noch, daß in der Zeit des Gesetzes die „auswendigen Dinge“ darzustellen waren. Der Dienst des Gesetzes war auswendig. Sowohl waren die Tafeln des Gesetzes „auswendig“ beschrieben, als auch die Reinigungen des Leibes und der Kleider ein äußerer Waschvorgang war. Am meisten von vielen Geboten des Gesetzes sehen wir den Dienst des Äußeren:   im Fleischesdienst  Gott
gegenüber. Der Leib des Fleisches ist das Äußere. In der Gnadenzeit dagegen dienen wir dem Herrn dem Geiste nach. Über den äußeren Dienst redet der Herr Selbst in Matth. 23,25-27. Im nächsten Vers 28 setzt der Herr Seine Rede fort und sagt: „Also scheinet ihr von außen zwar gerecht vor den Menschen, von innen aber seid ihr voll Heuchelei und Gesetzlosigkeit“. Äußerer Dienst endet Gott gegenüber immer in Heuchelei (Hebr. 7,19). Über den inneren Dienst heißt es in Röm. 8,4: „die nicht nach dem Fleische, sondern nach dem Geiste wandeln“.

   H) Das nachwörtliche Abschließende
Die erbrachten Ausführungen sollen in keiner Weise die Wichtigkeit der Taufe mindern. Vielmehr soll jede schriftgenannte Sache an der Stelle gefunden werden, wohin sie gehört. Wieviel menschliche Gedanken in die Taufe hineingelegt worden sind, merken wir an den Handhabungen. Eine Denomination tauft nur solche, die dann auch Mitglied ihrer Richtung werden. Für eine solche Auffassung fehlt jede biblische Basis. Wohin wäre die Taufe des Kämmerers gekommen (Apg. 8,38), wenn damals eine solche Vereinsmeierei geherrscht hätte? Eine andere Denomination läßt nur solche Kinder Gottes an der
Mahlfeier teilhaben, die ihrer Richtung angehören. Da wird der Leib des Christus „zerteilt“. Paulus sagt in 1. Kor. 1,13: „Ist der Leib des Christus zerteilt?“ Das Schlimme dabei ist, daß diese Korpus-Zerteuer meinen, besondere Erkenntnis des Wortes zu besitzen. 1. Kor. 10,17: „ein Brot, ein Leib sind wir, die Vielen“, sollte eigentlich allen Gläubigen bekannt sein. Die katholische Kirche läßt nur jene an der Mahlfeier zu, die dieser Kirche zugehören. Die evangelische Kirche feiert das Abendmahl nur mit ihresgleichen und die zur katholischen Kirche gehören.
   Es ist erklärlich, daß es schwer für die Benennungen ist, den
richtigen Weg zu finden. Die Heilige Schrift stellt uns nicht umsonst in die große Verantwortung. Betrachten wir aber die Denominationen, ihre Taufen und Abendmahl, dann können wir nur die Verwirrung des Turmbaues Babylons feststellen. So weit sich der Mensch von Gott entfernt hat, befindet er sich auch vom Worte Gottes getrennt.
Daher halte dich nie an Menschen und ihre Weisheit, sondern an Seinem untrüglichen Wort fest. Er, Christus, ist derselbe gestern, heute und in Ewigkeit. Darum: „Habe acht auf dich selbst und auf die Lehre“.

W. Bergmann

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