ANHANG ZUR ABHANDLUNG ÜBER MATTH. 24,36

Zweifellos sind dem Herrn vom Vater Dinge zugesprochen und übergeben worden, die der Sohn vorher nicht in Besitz hatte:

1. Nach Hebr. 1,3b: „nachdem“ ER (infolge der Reinigung

der Sünden im Blick auf das Kreuz) sich gesetzt hat „zur Rechten der Majestät“. Die Bibel sagt also klar, daß dem Herrn nach dem Werk der Sündenreinigung der Platz der Ehre „zur Rechten“ zuteil wurde.

2. Nach Hebr. 1,4: „indem ER

um so viel besser geworden ist als die Engel“. Das heißt nicht, daß ER es schon immer war, sondern daß ER es geworden ist, und das ist das Werk der Erlösung.

3. Nach Hebr. 2,17: „auf daß ER in den Sachen mit Gott ein

barmherziger und treuer Hoherpriester werden möchte“. Wenn die Bibel sagt, daß ER es werden möchte, dann ist es offenbar, daß ER es vorher nicht war. ER ist es geworden, um die Sünden des Volkes zu sühnen. Seither vertritt ER uns zur Rechten des Gottes, indem ER sich für uns verwendet (Röm. 8,34).

4. Nach Hebr. 9,15: „Und darum ist ER Mittler eines neuen

Bundes“. Um einen angekündigten neuen Bund zu ermöglichen, muß notwendig zuerst einer da sein, der den Bund vermittelt. Sein Mittlerdienst begann auf

Erden, für die Seinen führt ER den Dienst im Himmel fort (1. Tim. 2,5).

5. Nach 1. Petr. 1,19: „mit dem kostbaren Blute Christi als eines Lammes ohne Fehl“. Dieses Opferlamm ist der Herr am Kreuz geworden.

Zusammenfassend dürfen wir sagen, daß allein schon aus den vorgenannten fünf Punkten ersichtlich ist, wie der Herr

1. zur Rechten,

2. besser geworden,

3. Hoherpriester,

4. Mittler,

5. das Lamm

„geworden ist“, was ER zuvor nicht war! Das heißt, vor Golgatha hatte der Herr diese kostbaren Titel und Stellungen noch nicht inne, was IHM aber danach entsprach, als das Werk vollbracht war.

Wenn wir in Joh. 5,22b lesen: „das ganze Gericht hat er (der Vater) dem Sohne gegeben“, dann greift diese Aussage tief in unser Thema ein. Insbesondere weisen wir auf die Ausdrücklichkeit: „hat er … gegeben“, womit die Gerichtsübergabe vom Vater an den Sohn zur Zeit Jesu auf Erden bereits geschehen war. Die Gerichts-Vollmachten besaß der Herr also eher als die geredeten V/orte Jesu in Matth. 24,36!

Gehen wir davon aus, daß die Mitteilungen in Matth. 24,35-36, welche den Vater betreffen,

auch „Gerichtsworte“ sind, denn zweifellos ist die Auflösung der Erde (2. Petr. 3,10) auch ein Gericht, dann verbleiben diese Dinge in des Vaters Hand, ohne in den Sohnesbereich überzuwechseln.

Weil also der Sohn, bereits zeitlich zuerst mitgeteilt, das ganze Gericht in die Hand gelegt bekommen hatte, umfaßt eben der Ausdruck „das ganze Gericht“ alles das, was der Vater dem Sohn gegeben hat, unter Ausschluß der Dinge, die der Vater in Seiner Hand behielt.

Betrachten wir dann Apg. 1,7, also bereits „nach“ Golgatha, finden wir erneut die Worte Jesu über Dinge, „die der Vater in Seine eigene Gewalt gesetzt hat“. Der Ausdruck schließt doch auch hier Geschehnisse ein, die nicht in der Gewalt des Sohnes liegen. Ansonsten hätte der Herr nur zu sagen brauchen: Es ist nicht gut, wenn ich euch Dinge und Zeitpunkte nennen soll, die ihr gegenwärtig nicht zu wissen braucht. „Die der Vater in Seine eigene Gewalt gesetzt hat“ zeigt den verborgenen, souveränen Vaterwillen als solchen. Besehen wir die Stelle in Matth. 28,18, so lesen wir: „Und Jesus trat herzu und redete mit ihnen und sprach: Mir ist alle Gewalt gegeben im Himmel und auf Erden“. Auch hier befinden wir uns gleich der Stelle von Apg. 1,7 bereits nach Golgatha. Alle Gewalt im Himmel und auf Erden

ist IHM gegeben, welche Gewalt aber den Vaterwillen nicht auflöst. Vielmehr sollten wir hier das Einssein des Vaters und des Sohnes gemäß Joh. 10,30 erkennen: „Ich und der Vater sind eins“.

Die Korrektur und das Endergebnis

Bei aller Betrachtung und Untersuchung der Bibelstelle von Matth. 24,36 darf berichtigend gesagt werden, daß der Beweis der Erhöhung unseres Herrn nach Titel und Stellung durch Golgatha die eigenen Dinge in der Machthand des Vaters keineswegs auflöst. Die Schrift behandelt sowohl vor als auch nach Golgatha ausdrücklich den verbleibenden Vaterwillen in bestimmten Geschehnissen kommender Zeiten. Für den Leser wird es von Wichtigkeit sein, die in knappen Gedankengängen behandelten Argumente des „Anhangs“ zu prüfen. Solange uns der Geist Gottes die notwendige Beweisführung zur Aussage: „Der Herr müsse heute

bereits die vaterbezogenen Geheimnisse wissen“ noch nicht geschenkt hat, zu erkennen, müssen wir zwangsläufig auf dem Aussagewert, wie in der Hauptauslegung vorgetragen, bestehen bleiben. Sollte unser treuer Herr einem der Leser – außerhalb der Meinungssuche – eine klare, schriftgemäße, anderslautende exegetische Aussage geschenkt haben, sind wir gern bereit, nach genauer Prüfung das Wort des Herrn mit mehr Licht anzunehmen.

Wenn der Geist alles erforscht, auch die Tiefen Gottes (1. Kor. 2,10), betrifft die Bibelstelle auch nur diejenigen Kinder Gottes, welche das Wort des Herrn so sehr lieb haben, egal ob es sich um Gnade oder, wie hier, um Gericht handelt. Denn:

„Wahrhaftig und gerecht sind deine Gerichte.“ (Offb. 16,7) „Wahrhaftig und gerecht sind seine Gerichte.“ (Offb. 19,2)

W. Bergmann

Meine Zeit steht in deinen Händen.

Psalm 31, 16

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